1. Die private Unterkunft
- Am Ankunftstag müssen Sie sich während der Öffnungszeiten auf der Rezeption melden.
- Ihre Anmeldung ist nur gültig bei Vorlage eines J-Tickets oder einer vollständig ausgefüllten Genehmigungskarte.
- Ohne gültige Anmeldung werden keine Schlüssel ausgegeben.
- Vor Ihrem Aufenthalt müssen bei Ankunft die Übernachtungskosten von € 5,25 pro Person pro Nacht entrichtet werden (ab 2 Jahre).
- In den Caravan/Chalet dürfen maximal 4 Personen verbleiben.
2. Bedingungen
- Bei Ankunft muss sich die Person, die bei Camping Julianahoeve angemeldet ist, einschreiben lassen. Falls es Änderungen gegeben hat, muss dies vorab oder bei Ankunft durchgegeben werden.
- Benutzung des Schwimmbades ist ab 2 Übernachtungen inklusive.
- Bei Fragen, Anmerkungen oder Beschwerden, die das gemietete Chalet betreffen, müssen Sie Kontakt zum Vermieter aufnehmen.
- Camping Julianahoeve ist nicht verantwortlich für unrealistische Erwartungen oder eventuelle Mängel des gemieteten Chalets.
3. Zugangskontrolle
- Jeder Mieter bekommt bei Ankunft eine Zugangskarte, um die Schranke zu bedienen.
- Es ist nicht gestattet der Karte vom Eigentümer zu nutzen.
- Es ist nachdrücklich nicht gestattet, den Zugangsschlüssel Dritten zu geben: diese müssen sich zuerst an der Rezeption melden.
- Die Zugangskarte ist auch für die Duschen und Waschmaschinen zu gebrauchen. Hierzu müssen Sie selbst Geld auf die Karte laden, was bei diversen Auflade punkten möglich ist.
4. Nur Familiencamping
Unverheiratete Jugendliche unter 21 Jahren werden ohne ihre Eltern oder ihre(n) gesetzliche(n) Vertreter(in) nicht auf dem Campingplatz zugelassen.
Jugendliche unter 21 Jahren dürfen sich nur auf dem Campingplatz aufhalten, wenn mindestens einer seiner/ihrer Eltern oder der gesetzlichen Vertreter selbst Im Chalet/Bungalow anwesend ist.
5. Tagesgäste
Tagesgäste müssen bis spätestens 23:00 Uhr den Camping verlassen. Sorgen Sie dafür, dass auch Ihre Tagesgäste sich an unsere Regeln halten. Sie sind verantwortlich für das Verhalten Ihres Besuchs. In Ferienzeiten und/oder an Wochenenden haben Tagesgäste keinen Zugang zum Schwimmbad.
6. Haustiere
Haustiere sind auf dem Campingplatz nicht zugelassen.
7. Feuergefahr
Es ist nicht gestattet, offenes Feuer, wie ein Lagerfeuer zu machen. Grillen ist gestattet, unter der Voraussetzung, dass es auf sichere Weise geschieht und andere Bewohner nicht belästigt werden.
8. Benutzung motorisierter Fahrzeuge
- Wir bitten Sie, den Autogebrauch auf ein Minimum zu reduzieren und nur Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
- Das Auto muss auf Ihrem zugehörende Parkplatz geparkt werden. Es kann/darf ein Auto pro ausgegebenem Zugangskarte auf den Camping fahren.
- Jedes Auto muss eine gültige Vignette deutlich sichtbar an der Frontscheibe von innen haben. Autos ohne gültige Vignette sind nicht auf dem Gelände erlaubt.
- Sie haben die Möglichkeit, ein Auto bei Ihrem Chalet/Bungalow zu parken. Ein zweites Auto oder Anhänger muss außerhalb des Campings parken.
9. Ruhe
- Bitte halten Sie sich an die Nachtruhe zwischen 23.00 Uhr und 7.00 Uhr. Autos und andere motorisierte Fahrzeuge dürfen in dieser Zeit nicht über den Camping fahren (die Schranke lässt sich dann auch nicht mehr bedienen).
- Lärmbelästigung muss zu jeder Zeit vermieden werden. · Die Direktion behält sich das Recht vor, bei wiederholter
- Zuwiderhandlung der/den betreffenden Person(en) den Zugang zum Camping zu verwehren.
10. Abfallverwertung
Der Campingplatz bietet gute Möglichkeiten, Abfall getrennt zu entsorgen. Sie müssen Ihren Müll in verschnürten Säcken in die Container werfen, sodass keine Geruchsbelästigung entsteht. Für Biomüll, Papier, Plastik und Glas gibt es separate Container; benutzen Sie diese auch, das ist besser für die Umwelt.
11. Sport und Spiel
Damit anderer Leute Eigentum geschützt wird, ist es nicht gestattet, auf dem Weg Ballspiele zu spielen. Ballspiele werden auf den dazu bestimmten Sportplätzen gespielt. Wenn Aktivitäten organisiert werden, ist das Betreten des Feldes nur gestattet, wenn Sie sich dazu angemeldet haben. Jeder muss sich an die Regeln halten, die für den Sportplatz gelten.
12. Ungebührliches Benehmen
Die Leitung des Campings behält sich das Recht vor, Personen die sich fortwährend ungebührlich benehmen und die aufgestellten Regeln nicht befolgen, den Vertrag zu kündigen.
13. Zentrumgebiet nur zugänglich für Fußgänger
Das Zentrumgebiet ist für Fußgängers zugänglich. Fahrradfahrer müssen ihr Fahrräder im Fahrradständer abstellen am Eingang vom Gebiet. Go-Karts, Kettcars, elektrische Zweiräder, e-Scooter und Kinderroller sind verboten im diesem Gebiet. Ausnahme sind Gästen mit einem Rollstuhl oder Electro-Scooter.
Hoverboards mit Fachaufsatz sind auf Grund der Sicherheit von alle Fahrer und Gästen auf den gesamten Campingplatz verboten.
14. Alkoholkonsum
Der Verzehr von alkoholischen Getränken ist nur bei Ihre Chalet/Bungalow erlaubt, den Sie gemietet haben oder in einem der vorhandenen Cafés oder Restaurants mit den dazugehörenden Terrassen. Die Eltern oder Vertreter bleiben zu allen Zeiten verantwortlich für den Alkoholkonsum ihrer Kinder oder müssen diesen verhindern.